Ist Ladungssicherung Pflicht?
Am Anfang war das Ei oder war es doch das Huhn?
Wir müssen uns einmal die Frage stellen: Wo setzen wir den Start-Punkt? Die Betrachtung der Grundlage der Berechtigung der Ladungssicherung.
Beim Durchstöbern der sehr undurchschaubaren Äusserungen im Internet und Schulungsbüchern, habe ich den Start-Punkt ganz klar herauskristallisiert.
Es ist der § 22 Absatz (1) der Straßenverkehrsordnung StVO
Ich zitiere aus dem Gesetzbuch:
“(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.”
Der Absatz 1 besteht aus genau 2 Sätzen. Lasst uns einmal den ersten Satz genauer unter die Lupe nehmen!
Hier wird von Ladung, Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen gesprochen.
Per Definition unterscheidet die Rechtsprechung in diversen Facetten, was als Ladung im Sinne des §22 der StVO gilt.
Wird Ladung am Verbringungsort entladen, zum Beispiel Ware? Verbleibt Ladung auf dem Fahrzeug, zum Beispiel Ausrüstung. Ungewollte Ladung, zum Beispiel die Erd-Anhaftungen von Baumaschinen.
Was genau ist nun die Abgrenzung zu Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen? Das ist eine sehr gute Frage. Für Juristen undenkbar, alles in einen Topf zu werfen. Aber wir wollen es ja mal greifbar und leicht haben. Wir wollen den Start-Punkt greifbar machen.
Im Groben kann man sagen, alles, was auf, in oder an dem Fahrzeug transportiert wird, ist als Ladung, Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen zu betrachten. Ich vereinfache es ab sofort und nenne alles Ladung.
auf – zum Bsp. Ware auf der Ladefläche oder eine Dachbox
in – zum Bsp. Gegenstände in der Fahrgastzelle, Gegenstände in Stauboxen
an – zum Bsp. ein Heckträger
Merke alles, was wir transportieren und mitnehmen soll nun so verstaut und gesichert werden, dass es selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
Damit wir es uns besser vorstellen können, betrachten wir die Bausteine einmal einzeln.
Vollbremsung
- Ein Stauende und Du trittst voll in die Eisen
- Die Ampel schaltet auf rot und du reagierst zu spät, nun möchtest du schnell zum stehen kommen
- Du kannst bei einem Hindernis nicht ausweichen, weil die Fahrbahn zu eng ist. Musst aber zum Stehen kommen
- Du möchtest abbiegen und siehst erst im letzten Moment den schnellen E-Roller auf dem Seitenstreifen. Schwupp Vollbremsung.
Ausweichen
- Vor Dir verliert ein Fahrzeug Ladung und Du wechselst schlagartig den Fahrstreifen
- Morgens laufen Kinder über die Straße, weil sie nicht auf den Verkehr geachtet haben. Du willst unbedingt ausweichen, weil Bremsen alleine nicht reicht.
- Du siehst im letzten Moment etwas auf der Strasse und möchtest nicht drüber fahren.
Somit können wir nun unseren Satz erweitern zu:
Alles was wir Transportieren und mitnehmen darf bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht
- verrutschen – zum Bsp. eine Palette Ware, ein Minibagger
- umfallen – zum Bsp. ein Motorrad, hohe Stapel Kisten
- rollen – zum Bsp. Kabeltrommeln, Hubwagen
- Lärm machen (vermeidbar) – zum Bsp. Gestelle mit klappbaren Anbauteilen, die klappern. Gegen die Bordwände schlagende Gegenstände, welche eingehangen sind
Jetzt wird es magisch. Aus meiner Sicht haben wir nun die Mutter der Grundlagen der Berechtigung von Ladungssicherung. Entgegen der endlosen Diskussion, was zuerst von Bedeutung war, das Huhn oder das Ei, ist es nun ganz eindeutig.
Das Gesetz verlangt von Dir nun ganz klar folgendes:
Deine Ladung darf sich bei einer Vollbremsung oder beim Ausweichen nicht bewegen oder Lärm erzeugen.
That’s it 😀
Das WAS ist nun ganz klar geklärt. Du bist gesetzlich verpflichtet, Deine Ladung zu sichern. Es ist somit keine Option, sondern Pflicht. Das Gesetz fordert es von Dir.
Ladungssicherung ist Pflicht
22 StVO
Jetzt wird es nice, das Gesetz hat das WAS ganz klar definiert, doch nun steht man vor der Ladung und fragt sich:
WIE soll ich eigentlich sichern und was muss ich beachten? Welche Kräfte treten eigentlich auf, wenn ich eine Vollbremsung mache? Welche Hilfsmittel kann ich benutzen, etc. Es gibt nun viele Fragen, welche sich hinter dem WIE verstecken.
Daher wurde der 2. Satz ergänzt im Gesetz, der das WIE klären soll.
“Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.”
Das ist nun die Crux, bzw das Dilemma der Ladungssicherung.
Was verdammt noch einmal sind denn die anerkannten Regeln der Technik? Und wo kann ich diese einsehen?
Ja, ich wünsche Dir jetzt schon viel Spaß beim Suchen und Analysieren. Kurz und knapp, der Gesetzgeber bezieht sich hier auf die einschlägigen Normen und Richtlinien zur Ladungssicherung, welche Du leider nicht öffentlich einsehen kannst.
What 🧐?
Es wird etwas verlangt und ich kann es nicht nachlesen? Sorry, Du kannst es nachlesen, jedoch musst Du Dir dann die einzelnen Normen kaufen. Wenn Du alle beisammen hast zum Thema Ladungssicherung bist Du auch mehrere tausend EURO los. Nur weil Du einmal kurz Ladung aus dem Baumarkt abholen möchtest und als gesetzestreuer Bürger überzeugen willst, ohne Konflikte mit den Behörden.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass treibt meinen Puls gerade etwas in die Höhe. Die geheimen Regeln der Technik sind in der Büchse der Pandora verschlossen und nicht zugänglich, sobald ich nicht bereit bin zu bezahlen? Jede Bauordnung ist einsehbar und ich kann mich kostenlos informieren. Ob man es dann versteht, sei ja erst einmal dahingestellt. Aber ich kann mich einlesen und das finde ich entscheidend.
Ups, ich habe ganz vergessen Dir die anerkannten Regeln der Technik einmal aufzuzählen, ich habe mir die Mühe gemacht und die Themen für Dich zusammengestellt:
- DIN EN 283 – Wechselbehälter Prüfung
- DIN EN 12195-1 – Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen (Sicherheit; Teil 1: Berechnung von Zurrkräften1)
- DIN EN 12195-2 – Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern
- DIN EN 12195-3 – Teil 3: Zurrketten
- DIN EN 12195-4 – Teil 4: Zurrdrahtseile
- DIN EN 12640 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung; Mindestanforderungen und Prüfung
- DIN EN 12642 – Aufbauten an Nutzfahrzeugen; Mindestanforderungen
- DIN ISO 27956 – Straßenfahrzeuge; Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen), Anforderungen und Prüfmethoden
- ISO 1496-1 – ISO-Container der Baureihe 1| Spezifikation und Prüfung | Teil 1: Universalfrachtcontainer
- DIN 75410-1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen | Teil 1: Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t; Mindestanforderungen
- DIN 30720 – Behälter für Absetzkipperfahrzeuge
- DIN 30723 – Absetzkipperfahrzeuge, Absetzkippeinrichtungen; Größen, Anforderungen
- VDI 2700 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
- VDI 2700a – Ausbildungsnachweis Ladungssicherung
- VDI 2700 Blatt 1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ausbildung und Ausbildungsinhalte
- VDI 2700 Blatt 2 – Berechnung von Sicherungskräften; Grundlagen
- VDI 2700 Blatt 3.1 – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
- VDI 2700 Blatt 3.2 – Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- VDI 2700 Blatt 3.3 – Netze zur Ladungssicherung
- VDI 2700 Blatt 4 – Lastverteilungsplan
- VDI 2700 Blatt 5 – Qualitätsmanagementsysteme
- VDI 2700 Blatt 6 – Zusammenladung von Stückgütern
- VDI 2700 Blatt 7 – Ladungssicherung im Kombinierten Ladungsverkehr (KLV)
- VDI 2700 Blatt 8.1 – Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern
- VDI 2700 Blatt 8.2 – Sicherung von schweren Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern VDI 2700 Blatt 9 – Ladungssicherung von hartgewickelten Papierrollen
- VDI 2700 Blatt 11 – Ladungssicherung von Betonstahl
- VDI 2700 Blatt 12 – Ladungssicherung von Getränkeprodukten
- VDI 2700 Blatt 13 – Großraum- und Schwertransporte
- VDI 02700 Blatt 13.1 – Großraum und Schwertransporte, Datenblatt zur Transportplanung von Großraum- und Schwertransporten; Längenberechnung
- VDI 02700 Blatt 13.2 – Großraum und Schwertransporte, Datenblatt zur Transportplanung von Großraum- und Schwertransporten; Winkelberechnung
- VDI 2700 Blatt 14 – Ermittlung von Reibbeiwerten
- VDI 2700 Blatt 15 – Rutschhemmende Materialien
- VDI 2700 Blatt 16 – Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zGM
- VDI 2700 Blatt 17 – Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern
- VDI 2700 Blatt 19 – Gewickeltes Band aus Stahl, Bleche und Formstahl
- VDI 3968 Blatt 1 – Sicherung von Ladeeinheiten; Anforderungsprofil
- VDI 3968 Blatt 2 – Organisatorisch-technische Verfahren
- VDI 3968 Blatt 3 – Umreifen
- VDI 3968 Blatt 4 – Schrumpfen
- VDI 3968 Blatt 5 – Stretchen
- VDI 3968 Blatt 6 – Sonstige Verfahren
Und merke, diese Regeln der Technik wandeln sich und werden regelmäßig ergänzt und geändert. Für den Außenstehenden ist es schwer, hier up to date zu bleiben.
Ein bisschen Polemik sei mir hier gestattet.
Du schaffst das schon 🤣
Jetzt gilt es ganz genau zuzuhören. Sind die anerkannten Regeln der Technik (VDI | EN) gesetzlich bindend? Eigentlich gibt es hier ja im Sinne des Gesetzes nur ein eindeutiges
JA oder NEIN.
Jetzt wird es schwammig im Internet und jeder hat dort seine ganz eigene Deutung. Vieles ist gemischt mit Halbwissen und Unwahrheiten. Marketing Strategien zielen ab auf die Verpflichtung, welche gesetzlich vorgeschrieben sei, etc. Hier könnte man nun philosophisch tief in die Materie eintauchen. Ich bin mir sicher, zufriedenstellend ist es für den Anwender keinesfalls, der einfach nur seinen bürgerlichen Pflichten nachkommen möchte.
Schauen wir einfach kurz in ein paar wegweisende Urteile diverser Gerichte, bevor wir zum Fazit der Ladungssicherung per se kommen.
Nr. | Gericht / Aktenzeichen / Jahr | Kernaussage / Bedeutung |
1 | OLG Hamm – 2 Ss OWi 590/09 (06.08.2009) | VDI 2700 gilt als „anerkanntes Regelwerk“; darf als Gutachtengrundlage herangezogen werden; Sicherung muss im Einzelfall passend sein. |
2 | OLG Hamm – 3 RBs 7/10 (03.02.2010) | Werkzeugkiste im Fußraum = Ladung. Sicherungspflicht immer, auch bei kleinen Gegenständen. VDI 2700 + Sachverständiger = Entscheidungsgrundlage. |
3 | BayObLG – 1 ObOWi 15/02 (30.07.2002) | Unternehmer/Halter haftet. VDI 2700 ist ein anerkannter Standard für Ladungssicherung. |
4 | OLG Koblenz – 1 Ss 265/91 (1991) | VDI 2700 ist „objektiviertes Sachverständigengutachten“. Grundlage für richterliche Entscheidung bei §22 StVO. |
5 | OLG Düsseldorf – VerkMitt 1990, Nr. 21 | VDI 2700 ist bei Ladungssicherung grundsätzlich zu beachten — aber Richter prüfen jeden Fall individuell. |
6 | AG Dortmund – 729 OWi 257 Js 630/24-58/24 (2024) | Verstoß gegen VDI 2700 (z. B. beschädigter Gurt) = NICHT automatisch OWi. Entscheidend ist, ob die Ladung dennoch sicher war. |
7 | OLG Stuttgart – 4 Ss 133/93 | Falsche Sicherung = Haftung Fahrer + Unternehmer. Betonung der Kontrollpflicht des Halters. |
8 | OLG Schleswig – 1 Ss OWi 100/02 | Unzureichende Sicherung trotz „noch nicht verrutscht“ = Verstoß. Es genügt bereits potenzielle Gefahr. |
9 | OLG München – 4 St RR 70/97 | Schlechte Lastverteilung → Verstoß gegen §23 StVO + §34 StVZO, unabhängig von Sicherung an sich. |
10 | BGH – VI ZR 254/94 | Bei Unfällen durch ungesicherte Ladung haftet Fahrer + Halter. Versicherungen dürfen Regress fordern. |
11 | AG Lüdinghausen – 19 OWi 150 Js 1066/18-95/18 | Fehlende oder falsche Zurrmittelkennzeichnung kann zur OWi führen, wenn daraus Unsicherheiten entstehen. |
12 | VG Düsseldorf – 14 K 7183/11 | Bei Gefahrgut muss die Sicherung über VDI 2700 hinausgehen. „Stand der Technik“ umfasst auch ADR-Vorgaben. |
Wer jetzt schlauer ist, hebe bitte die Hand. Okay, einige erkenne ich im Dunkel des Scheinwerfers, aber nicht alle heben die Hand. Warum? Na ja, weil es sehr individuell und vielschichtig ist, hier eine ganz klare Aussage zu treffen.
Lass uns ganz kurz auf das Beispiel vom Urteil Nummer 6 eingehen. Das AG Dortmund hat die Spanngurte für ablegereif befunden, jedoch wurde die Sicherung der Ware betrachtet und die sei noch ausreichend gewesen, trotz der Einrisse von ca. 20% am Gewebe. In den Schulungen wird nun ganz entschieden darauf hingewiesen, dass ablegereife Gurte nicht zu benutzen sind und bei der Bewertung bei einer Kontrolle Probleme nach sich ziehen. Der kontrollierende Beamte wird dich erst wieder weiterfahren lassen, wenn du den Mangel abgestellt hast. Denn er bezieht bei seiner Entscheidung die anerkannten Regeln der Technik ein, die im §22 StVO ihre Beachtung finden.
Im Nachgang bei der Bemessung eines Bußgeldes oder einer Strafe kann das Gericht eine andere Auffassung vertreten als der Beamte bei der Kontrolle. Das Gericht prüft, ob die Verkehrssicherheit im Grunde gegeben ist.
Oh my goodness. Jetzt verstehe ich, warum es kein ganz klares JA oder NEIN geben kann.
Es ist immer eine Einzelfall Entscheidung. Jedoch wurde des Öfteren der gesetzliche Charakter der anerkannten Regeln der Technik bestätigt. Sie sind somit kein eindeutiges Gesetz, haben aber in der Betrachtung durchaus gesetzlichen Charakter.
Und eines verspreche ich Dir. Sobald etwas passiert, wird sich immer auf die Normen bezogen, um eine Entscheidung zu treffen. Sachverständige, Versicherungen, Anwälte, Gerichte etc. werden immer wieder auf die anerkannten Regeln der Technik verweisen. Denn das ist die Grundlage von Beurteilungen von entsprechenden Situationen.
Was halten wir für Dich nun als Fazit fest:
Das ist das Gesetz
Deine Ladung darf sich bei einer Notsituation (Vollbremsung | Ausweichen) nicht bewegen oder Lärm erzeugen.
Die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten
Das ist der Gesetzlicher – Charakter
Normen: VDI | EN
Ich möchte nicht, dass Du im Konflikt mit den Behörden stehst, daher empfehle ich dir zwingend, dich mit den anerkannten Regeln der Technik vertraut zu machen.
Wir können nun auch ganz klar mit dem Mythos aufräumen: Ladungssicherung ist nur für gewerbliche Personen. Das Gesetz der Straßenverkehrs – Ordnung unterscheidet hier nicht zwischen privat und gewerblich. Es gilt für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Merke:
Alle müssen Ihre Ladung sichern. Es wird nicht unterschieden zwischen privat und gewerblich.
Ladungssicherung ist so einfach, Du musst nur wissen, was Du verhindern musst. Und genau das ist die Berechtigung von Schulungen, denn einer muss es Dir zeigen, wie es umgesetzt werden sollte.
Denke immer daran, Du musst nur eine einzige Sache verhindern
DIE BEWEGUNG